Bereit, der Welt auf Rädern zu begegnen?
Wir helfen dir dabei!
Unser Ausbildungsangebot
In unserer Fahrschule bieten wir dir eine breite Palette an Ausbildungsprogrammen, die speziell darauf ausgerichtet sind, dich sicher und selbstbewusst auf die Straße zu bringen. Egal, ob du das erste Mal hinterm Steuer sitzt oder bereits erlernte Fähigkeiten erweitern möchtest – unser Angebot deckt alle Bedürfnisse ab.
Von den Grundlagen für Zweiräder in den Klassen AM, A1, A2 und A über die vielseitige Welt der PKWs in den Klassen B, B196, B197 und BE – wir bieten zu den gängigen Führerscheinen das passende Programm an. Unser Ziel ist es, dir eine Ausbildung zu bieten, die nicht nur umfassend und praxisnah ist, sondern auch auf deine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Besonderer Vorteil:
Herr Klippert begleitet die angehenden Motorradfahrer:innen direkt auf dem Motorrad und nicht, wie bei vielen anderen Fahrschulen, im Auto.
Melde dich bei uns an und lerne unser Angebot persönlich kennen:
Die Führerscheinklassen im Überblick
Wir haben hier alle wesentlichen Informationen zu den aktuellen Führerscheinklassen zusammengefasst, um dir einen genauen Überblick über unser Leistungsangebot zu geben.
Klasse A
Klasse A1
Klasse A2
Klasse AM
B196
Klasse A
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- symmetrisch angeordneten Rädern und einem
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von mehr als 15 kW
Hinweise
- Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
- Voraussetzungen: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
- Befristung: Klasse A ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Klassen A2, A1 und AM
- Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).
Klasse A1
Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- symmetrisch angeordneten Rädern
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von bis zu 15 kW
Hinweise
- Mindestalter: 16 Jahre
- Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung.
- Befristung: Klasse A1 ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Klasse AM
Klasse A2
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg.
Hinweise
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung.
- Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Klasse A1 und M
- Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
- einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Hinweise
- Mindestalter: 16 Jahre
- Voraussetzungen: Keine andere Klasse ist Voraussetzung.
- Befristung: Klasse AM ist unbefristet gültig.
Klasse B196
Zweiräder mit einer Motorleistung von mehr als 11 kW (15 PS), jedoch nicht mehr als 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Diese Regelung ermöglicht das Fahren von Zweirädern und bestimmten dreirädrigen Fahrzeugen unter besonderen Auflagen und nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung.
Hinweise
- Mindestalter: 24 Jahre für den Direkteinstieg in Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge).
- Voraussetzungen: Wenn unter 24 Jahre alt, muss bereits die Klasse A2 vorhanden sein.
- Befristung: Die Klasse B196 ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Die Klasse B196 schließt die Klassen A2, A1 und AM mit ein.
- Bei Besitz der Klasse A2 für mindestens 2 Jahre ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein).
Klasse B
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Klasse BE
B197
Klasse B
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) – mit
- einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger
- einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.
Hinweise
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).
- Befristung Klasse B ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Klasse L und M.
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
- einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Hinweise
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).
- Befristung Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig.
- Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.
Klasse BE
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg
Hinweise
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).
- Voraussetzungen: Vorbesitz der Klasse B.
- Befristung Klasse BE ist unbefristet gültig.
- Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
Klasse B197
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) – mit
- einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger.
- einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.
Hinweise
- Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren).
- Befristung: Klasse B197 ist unbefristet gültig.
- Einschluss: Klasse AM und L.
Theorie- und Praxisstunden
Theorie:
- 12 Doppelstunden á 90 min Grundstoff bei Ersterwerb
- 6 Doppelstunden á 90 min Grundstoff bei Erweiterung
- 2 Doppelstunden á 90 min Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
- 5 Fahrstunden á 45 min Überland
- 4 Fahrstunden á 45 min Autobahn
- 3 Fahrstunden á 45 min Beleuchtungsfahrt
Seit dem 01.04.2021 ist es jetzt möglich, nach mind. 10 Fahrstunden (á 45 min) auf Schaltung und einer mind. 15 Minuten dauernden Schaltkompetenz (wird völlig unkompliziert durch eine:n Fahrlehrer:in abgenommen) die restliche Ausbildung auf Automatik zu fahren. Die praktische Prüfung kann ebenfalls mit einem Automatikfahrzeug absolviert werden. Bei erfolgreichem Abschluss erhältst du einen Führerschein, der sowohl für Automatik- als auch Schaltfahrzeuge gilt.
Du willst mehr über unsere Programme erfahren?
Dann ruf uns gern an oder schreibe eine WhatsApp:
0511 - 587 800 | 0171 - 433 333 1